Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesinitiative LZV.nrw ist bemüht, ihre Website unter Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnologie nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITVNRW) sowie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.lzv.nrw.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der

  • Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der
  • EU-Richtlinie 2016/2102

teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Eingebundene PDF-Dokumente liegen nicht durchgängig in barrierefreier Form vor. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Eingebundene Videos sind nicht durchgängig barrierefrei. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung.
    • Die Videos enthalten keine Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte.
    • Die Untertitel der Videos geben nur das gesprochene Wort wieder, beschreiben darüber hinaus aber keine weiteren Geräusche.
    • Die Untertitel sind im Video fest integriert, statt an- und ausschaltbar.
  • Einzelne Seiten sind, begründet durch das verwendete Content-Management-System, nicht vollständig barrierefrei. Diese Barrieren können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
    • Über die Menüleiste (Navigationsleiste) sind die Unterseiten des jeweiligen Menüpunkts per Tastaturnavigation nicht erreichbar/fokussierbar.
    • Die Ausrichtung der jede Seite einleitenden Teasertexte ist nicht im Flattersatz, sondern wird automatisch zentriert gesetzt.
    • Die Reihenfolge in der die Kacheln/Schaltflächen auf den Übersichtsseiten (bspw. (https://www.lzv.nrw/lzv-in-nrw) mittels Tastaturnavigation fokussiert/angesteuert werden, entspricht nicht der gewohnten Leserichtung von links nach rechts, sondern erfolgt von oben nach unten.
    • Auf den Übersichtsseiten sind die Kontraste zwischen Hintergrundfarbe (weiß) und Kacheln/Schaltfläche (grau) in ihrer initialen, nicht fokussierten Darstellung nicht ausreichend.
  • Footer/Fußzeile: Die Fußzeile inklusive der Logos und Verlinkungen ist nicht im Flattersatz. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.10.2022 erstellt, zuletzt geprüft und aktualisiert am 04.02.2026.

Methodik der Prüfung

Die Überprüfung und Bewertung der Barrierefreiheit von https://www.lzv.nrw basiert auf einem BiBa-Kurztest (Web) auf Basis der EN 301 549 in der Version 3.2.1, durchgeführt vom Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.nrw.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.lzv.nrw aufgefallen? Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit der Internetseite https://www.lzv.nrw innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte einen entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter:

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: +49 211 855-3451